Inkasso und Zwangs­vollstreckung

Sicherlich haben auch Sie feststellen müssen, dass nicht immer alle Vertragspartner ihre Verpflichtungen erfüllen. Daher ist es wichtig, frühzeitig offene Forderungen geltend zu machen.


Wir vertreten Sie bei der Einziehung Ihrer Forderungen. Hierbei fertigen wir außergerichtliche Mahnschreiben, treffen Ratenzahlungsvereinbarungen, vertreten Sie in gerichtlichen Mahnverfahren sowie bei der Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.


Wenn der Schuldner der Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren widerspricht, begründen wir den Anspruch und vertreten Sie vor dem jeweiligen Amts- oder Landgericht.


Aber auch wenn Sie Adressat eines Mahnbescheides geworden sind, vertreten wir Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.


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